Logopädieschule: Kosten nicht als Sonderausgaben 2006 abzugsfähig (FG)
Das FG Rheinland-Pfalz hat aktuell zu der Frage Stellung genommen, ob bzw. unter welchen Umständen Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Logopädieschule als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
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