Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2015: Freibeträge müssen neu beantragt werden
Lohnsteuerfreibeträge müssen für 2015 grundsätzlich neu beantragt werden. Für Entgeltabrechner ist wichtig, dass immer die in der Elstam-Datenbank hinterlegten Daten maßgeblich sind - mit oder ohne Freibetrag.
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