Lohnsteuerabzug 2011 (Teil 3): Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte
Auch in 2011 gelten die Lohnsteuerkarten 2010 weiter. Für Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte gelten deshalb Sondervorschriften. Die Herabsetzung des Freibetrags kann – muss aber nicht - beim Finanzamt beantragt werden.
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