Lohnsteuerabzug 2011 (Teil 4): Ersatzbescheinigung statt Lohnsteuerkarte 2010
In 2011 gelten die Lohnsteuerkarten 2010 weiter. Bei fehlender Lohnsteuerkarte wird grundsätzlich eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Bei Auszubildenden kann darauf verzichtet werden.
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