Lohnsteuerbescheinigung 2010: Müssen die Beiträge bei freiwillig Versicherten erneut übermittelt we
Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern sind laut Finanzverwaltung die vollen KV- und PV-Beiträge in Zeile 25 und 26 zu bescheinigen. In einigen Softwareprogrammen wurden jedoch gekürzte oder keine Beiträge bescheinigt. Das Bundesministerium der Finanzen klärt momentan, wie mit dieser Situation umgegangen wird.
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