Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2016: Freibeträge zwei Jahre gültig
Noch bis zum 30.11.2016 können Arbeitnehmer Lohnsteuerermäßigung bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Erstmals kann der Freibetrag für zwei Jahre berücksichtigt werden. Daneben sind weitere Neuerungen und Hinweise zu beachten.
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