Lohnsteuerhilfeverein: Entgeltlicher Erwerb eines Mitgliederstammes (BFH)
„Erwirbt“ ein Lohnsteuerhilfeverein von einem anderen Verein, der seine Tätigkeit einstellen will, dessen Mitgliederstamm, so rechtfertigt dies nicht ohne weiteres die Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein.
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