Lottovermittler: Spieleinsätze keine durchlaufende Posten (FG)
Die Teilnahmegebühren, die ein Lotterie-Vermittlungsunternehmen von den „Tipp-Gemeinschaften“ erhält und an den Lotterieveranstalter weiterleiten muss, sind keine durchlaufenen Posten, sondern steuerpflichtiges Entgelt.
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