LSG: Beitrag zur freiwilligen KV aus Direktversicherungsauszahlungen
Freiwillig Krankenversicherte zahlen u. U. aus einer ausgezahlten Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung Beiträge zu ihrer Krankenversicherung (KV). Das gilt auch, wenn sie die Direktversicherung nach Beschäftigungsende übernommen und selbst finanziert hatten.
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