Margenbesteuerung: Kreuzfahrten mit Bustransfer (BFH)
Eine von einem Reiseunternehmer angebotene Kreuzfahrtschiffsreise einschließlich des Bustransfers zum Abfahrtshafen ist eine einheitliche Reiseleistung. Wird der Bustransfer im Inland und die Kreuzfahrt im Drittlandsgebiet erbracht, unterliegt nur der Bustransfer der Margenbesteuerung nach § 25 UStG.
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