Menschenrechtsgerichtshof - Lohnsteuerkarte darf Religionsangabe enthalten
Die Pflichtangabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte ist kein Verstoß gegen die Grundrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies eine entsprechende Beschwerde ab.Powered by Kreditvergleich
