Milchlieferungsrechte: Ermittlung des vom Grund und Boden abzuspaltenden Buchwerts (BFH)
1. Die im BMF-Schreiben vom 14.1.2003 IV A 6 –S 2134- 52/02 dargestellte Ermittlung des abzuspaltenden Buchwerts der Milchlieferungsrechte zum 1. Juli 1970 basiert auf einer vertretbaren sach- und wirklichkeitsgerechten Schätzung.
2. Die Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG ist bei der Entnahme bzw. der Veräußerung der Milchlieferungsrechte flurstücksbezogen anzuwenden.
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