Minijob: Schadenersatz bei rückwirkender Versicherungspflicht (LAG)
Entsteht im Minijob rückwirkend Versicherungspflicht, haben Arbeitnehmer einen Vermögensschaden in Höhe der rückwirkend anfallenden Abgaben für Steuern und Sozialversicherung. Dafür haftet der Arbeitgeber.
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