Mitunternehmer: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (BMF)
Das BMF äußert sich zur Anwendung neuer BFH-Rechtsprechung, wonach keine ernstlichen Zweifel daran bestehen, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind.
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