Muttergesellschaft: Patronatserklärung nicht grundsätzlich unkündbar (BGH)
Eine Patronatserkläung ist ein Instrument zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit eines Dritten. In der Regel gibt sie die Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft ab. Sie ist aber nicht unumkehrbar: Voraussetzung für eine Kündigung ist allerdings eine wirksame Kündigungsvereinbarung.
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