Nachträglich gezahlter Unterhalt: Keine Abzweigung des Kindergelds an das Kind (BFH)
Zahlt der Kindergeldberechtigte nachträglich Unterhalt, hat die Familienkasse bei der erneuten Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, dass der Zweck der Abzweigung des Kindergelds an das Kind entfällt.
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