Neu im SV-Meldeverfahren: Angabe des Tätigkeitschlüssels für behinderte Menschen
Bislang waren für behinderte Menschen in Werkstätten keine besonderen Angaben zur Tätigkeit in den SV-Meldungen nötig. Nun muss die Beschäftigungsstatistik an den EU-Maßstab angeglichen werden und künftig auch für behinderte Menschen ein konkreter Tätigkeitsschlüssel gemeldet werden.
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