Nicht als Betriebsvermögen erfasstes Wirtschaftsgut: keine Nachholung unterlassener AfA (BFH)
Wie beim Betriebsvermögensvergleich können auch bei der Einnahme-Überschussrechnung unterlassene AfA auf erstmals eingebuchte bzw. als Betriebsvermögen erfasste Wirtschaftsgüter nicht nachgeholt werden.
Powered by Versicherungsvergleich
