Niedersächsisches FG: Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio keine außergewöhnliche Belastungen
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen.
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