Oberste Finanzbehörden der Länder: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Baulandumlegung
Der BFH hatte der Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG widersprochen. Die Finanzverwaltung äußert sich nun zum Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren.
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