Oberste Finanzbehörden der Länder: Unionsrechtskonforme Auslegung des § 9 Nr. 7 GewStG
Der EuGH hat entschieden, dass die Voraussetzungen für die Kürzung nach § 9 Nr. 7 GewStG bei Gewinnen aus Anteilen an einer Tochtergesellschaft, die ihre Geschäftsleitung und ihren Sitz in einem Staat außerhalb der EU hat (Drittstaatensachverhalt), gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.
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