OFD Kommentierung: Anfechtung der EBITDA-Vorträge nur in einer Summe möglich
Zentrale Rechengröße bei den Regelungen zur Zinsschranke ist das sog. verrechenbare EBITDA. Die OFD Frankfurt erklärt mit Verfügung vom 10.8.2012, wie der EBITDA-Vortrag festgestellt wird und was bei dessen Anfechtung zu beachten ist.
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