OFD Kommentierung: Bußgeldübernahme durch den Arbeitgeber
Wenn Arbeitnehmer der Logistikbranche während ihrer Berufsausübung falsch parken oder Lenk- und Ruhezeiten überschreiten, sind ihre Arbeitgeber häufig bereit, die verhängten Bußgelder zu übernehmen. Ob diese Kostenerstattung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, ist derzeit Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens vor dem BFH.
Powered by Suchmaschinenoptimierung