OFD Kommentierung: Denkmalschutzaufwendungen fließen in 15 %-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten ein
Die OFD Frankfurt erklärt mit Verfügung vom 2.8.2012, dass in die 15 %-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten auch Baukosten einzurechnen sind, für die der Steuerpflichtige eine Bescheinigung der Denkmalbehörde (nach §§ 7i, 11b EStG) vorlegen kann.
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