OFD Kommentierung: Einsprüche gegen zumutbare Belastung werden weiterhin ruhend gestellt
Einsprüche, die sich auf die Verfassungswidrigkeit der sog. zumutbaren Belastung stützen, können nach Weisung der OFD Rheinland weiterhin ruhend gestellt werden. Die OFD rät den Finanzämtern zudem, sog. Teileinspruchsentscheidungen herbeizuführen.
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