OFD Kommentierung: Einzelfragen zur Pflicht- und Antragsveranlagung bei Lohneinkünften
Die OFD Frankfurt äußert sich zur Pflicht- und Antragsveranlagung bei Lohneinkünften und greift dabei die neuere BFH-Rechtsprechung auf. Hauptaugenmerk der Verfügung liegt auf der 410 EUR-Grenze und der Fristberechnung bei Antragsveranlagungen.
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