OFD Kommentierung: Einzelfragen zur Spendenhaftung geklärt
Die OFD Frankfurt am Main stellt mit Verfügung vom 17.3.2014 dar, wer wann und in welcher Höhe für falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen oder zweckfremde Mittelverwendungen haftet. Besonderes Augenmerk legt die OFD dabei auf die Bestimmung des Haftungsschuldners und den Vertrauensschutz beim Zuwendenden.
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