OFD Kommentierung: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei Unterbrechung der Steuerpflicht
Der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag ist gesondert festzustellen (§ 10d Abs. 4 Satz 1 EStG). Die OFD Magdeburg äußert sich in einer Verfügung zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein Steuerpflichtiger zeitweise weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig war.
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