OFD Kommentierung: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Lagerentgelten
In einem Lagervertrag verpflichtet sich der Lagerhalter regelmäßig nicht nur zur bloßen Einlagerung von Gütern, er muss daneben auch umfangreiche Fürsorgepflichten für die eingelagerten Waren übernehmen. Diese vom Einlagerer eingekaufte Sicherheit ist nach Ansicht der OFD NRW derart prägend, dass Entgelte aus Lagerverträgen nicht als Miet- oder Pachtzinsen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden müssen.
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