OFD Kommentierung: Kulanzregelung bei ELStAM-Fehlern
In letzter Zeit ist es vermehrt dazu gekommen, dass dem Arbeitgeber für Mitarbeiter fehlerhafte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Verfügung gestellt werden. Bei falsch übermittelten ELStAM-Daten erlaubt die Verwaltung daher neuerdings eine Korrektur als "technische Störung".
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