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OFD Kommentierung: Nachträgliche Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben ist möglich

Übersieht ein Finanzamt, dass ein Unternehmer in seiner Umsatzsteuererklärung zwar Umsatzsteuerzahlungen erklärt hat, diese aber versehentlich nicht in seiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben erfasst hat, können diese Zahlungen später noch im Wege einer Änderung nach § 129 AO im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt werden. Die entsprechende BFH-Rechtsprechung hat nun die OFD Koblenz aufgegriffen.













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