OFD Kommentierung: Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Der BFH hat entschieden, dass für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, zu der das Unternehmen verpflichtet ist, im Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet werden muss. Zu Fragen, die sich in der Bilanzierungspraxis durch diese Rechtsprechung ergeben, hat sich die OFD Niedersachsen in einer hilfreichen Verfügung auseinandergesetzt.
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