OFD Kommentierung: Steuerbefreiung für Schönheitsoperationen, Empfängnisverhütung etc.
Ärztliche Leistungen sind nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie der Behandlung von Krankheiten dienen und somit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Dies kann im Einzelfall durchaus streitig sein.
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