OFD: Längerer Vorlauf für erstmalige SEPA-Lastschrifteinzüge
Anträge auf Herabsetzung oder Stundung von Vorauszahlungen, die zum 10.3.2014 erstmalig nach der SEPA-Umstellung mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden, müssen dem jeweils zuständigen Finanzamt bereits am 24.2.2014 vorliegen.
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