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OLG: Nachweis über Vertretungsberechtigung einer Englischen Limited

Die Vertretungsverhältnisse einer englischen Limited können nicht durch Einsicht in ein elektronisch geführtes Register festgestellt werden. Als urkundlicher Nachweis muss deshalb eine aktuelle Vertretungsbescheinigung eines englischen Notars vorgelegt werden. Aus dieser muss ferner hervorgehen, wie der Notar die Vertretungsbefugnis festgestellt hat.













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