Organschaft: Nachträgliche Verlustübernahme in Gewinnabführungsvertrag möglich (FG)
Eine im Gewinnabführungsvertrag zunächst nicht enthaltene Verlustübernahmeregelung i.S. von § 302 Abs. 3 Satz 1 AktG kann auch später noch klarstellend und rückwirkend nachgeholt werden.
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