Ortsvorsteher und ehrenamtliche Bürgermeister: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen (FinMin)
In einem bundeseinheitlich abgestimmten Erlass nimmt das FinMin Baden-Württemberg Stellung zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen an den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters, ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher.
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