Outsourcing - Ausgliederung führt zu Auswärtstätigkeit - Abweichung vom BMF-Schreiben (BFH)
Arbeitnehmer können in Outsourcing-Fällen Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe geltend machen. Dies gilt nicht für den Sonderfall der Zuweisung eines Postbeamten an ein Telecom-Tochterunternehmen.
Powered by Börsen-Handelssysteme