OVG Nordrhein-Westfalen: Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter können vom Finanzamt regelmäßig Einsicht in die den insolventen Schuldner betreffenden steuerlichen Unterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis dem entgegensteht.
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