Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VG Hamburg widerspricht OVG Münster: Überbrückungshilfen auch nach Juni 2022 möglich
Das VG Hamburg stellt sich gegen die umstrittene Rechtsprechung des OVG Münster und folgt stattdessen dem EuGH. Überbrückungshilfen können demnach auch gewährt werden, wenn der "Befristete Rahmen" der EU-Kommission schon ausgelaufen ist.