Pauschale Flugzulagen: Keine steuerfreien Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (FG)
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden gezahlt werden. Ein Pilot bezieht daher keinen steuerfreien Arbeitslohn, wenn er für den Dienst zu begünstigten Zeiten pauschale und gleichbleibende Flugzulagen erhält.
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