Persönliche Tätigkeit des Insolvenzschuldners: Umsatzsteuer keine Masseverbindlichkeit (BFH)
Nutzt der Insolvenzschuldner unberechtigt einen Massegegenstand, ist die durch sonstige Leistungen begründetet Umsatzsteuer keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze auf der persönlichen Arbeitskraft beruhen.
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