Pflegeaufwendungen: Betreuung durch unausgebildetes Pflegepersonal trotzdem absetzbar
Von einem pflegebedürftigen Steuerpflichtigen können die Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016, Az. 5 K 2714/15) auch dann, wenn es sich bei den eingesetzten Betreuungskräften nicht um besonders ausgebildetes Pflegefachpersonal handelt. Die Klägerin in dem vorliegenden Fall, […]
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