Pflegedienst: Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit (F
Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit einer Inhaberin eines Betriebs zur Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die mehrere Pflegekräfte beschäftigt und rd. 50 Patienten betreut, ist das Arbeitszimmer.
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