PKW-Überlassung: steuerpflichtiger tauschähnlicher Umsatz (BFH)
Bei der PKW-Überlassung an Handelsvertreter liegt ein steuerpflichtiger Umsatz vor, wenn das Verbot der Privatnutzung nicht überwacht wird und die Nutzungsmöglichkeit deshalb ein zusätzliches Entgelt darstellt.
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