Positivliste: Anwendung von BMF-Schreiben (BMF)
Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2010 verwirklicht werden, sind die bis zum 26.3.2012 ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind. Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem 31.12.2010 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben.
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