Praxis-Tipp: § 35a EStG auch bei einem Neubau optimal nutzen
Nach dem der BFH bereits mit Urteil vom 13.7.2011 entschieden hatte, dass alle Baumaßnahmen in einem bestehenden Haushalt begünstigt sind, hat auch das BMF mit Schreiben v 10.1.2014 den Begriff der "Neubaumaßnahme" neu definiert, und dadurch die Grenze der begünstigten Handwerkerleistungen weiter gezogen.
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