Praxis-Tipp: § 35a EStG bei Arbeiten in einem Haushalt einer unentgeltlich überlassenen Wohnung
Nach § 35 Abs. 4 EStG kann die Steuerermäßigung nach Abs. 3 nur in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerkerleistung in einem in der EU oder dem EWR liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt oder erbracht wird.
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