Praxis-Tipp: § 35a EStG für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung
Die Frage, ob Aufwendungen für Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung als haushaltnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG steuermindernd zu berücksichtigen sind, muss der BFH entscheiden.
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