Praxis-Tipp: Abzug der Reparaturkostenverteilung nach Nießbrauchauflösung
Nach § 82b Abs. 1 Satz. 1 EStDV können Steuerpflichtige größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, welche überwiegend Wohnzwecken dienen, auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilen.
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